Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Musikschule „Berliner Stadtmusikanten“ in der Fassung vom 1. August 2022

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule „Berliner Stadtmusikanten“ (Inhaber: Jonathan Bucka, Holzmarktstraße 25, 10243 Berlin), nachfolgend MBS genannt, und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer beziehungsweise ihrer/seinen gesetzlichen Vertretungspersonen, nachfolgend Schülerin/Schüler genannt.

2. Aufgaben:

Die Aufgabe der Musikschule ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen zu erkennen und individuell zu fördern, sowie interessierte Schülerinnen und Schüler auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Zudem sieht die Musikschule ihre Aufgabe darin das gemeinsame Musizieren ausgiebig zu fördern und die Begeisterung am Musik machen zu vermitteln.

3. Rechtsverhältnis:

3.1. Die Rechtsbeziehung zwischen der Musikschule mit der Schülerin/dem Schüler ist privatrechtlicher Natur.
3.2. Jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Beziehung muss in Textform erfolgen.
3.3. Seitens der Schülerin/ des Schülers besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Unterrichtsfach, auf eine bestimmte Unterrichtsform, auf einen bestimmten Unterrichtsort, ein bestimmtes Unterrichtsdatum sowie auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft.
3.4. Die einvernehmlich verabredete Unterrichtsform gilt bis zum Ende des Schuljahres als verbindlich. Sie kann nur im beidseitigen Einverständnis zwischen dem Schüler und der MBS geändert werden.

4. Unterrichtsort:

4.1. Der Unterricht wird i.d.R.in den Räumen der MBS, Holzmarktstraße 25 in 10243 Berlin oder der MBS, Mittelpromenade 32 in 15738 Zeuthen erteilt.
4.2. Die Lehrkraft und die Schülerin/der Schüler können sich hiervon abweichend abstimmen.
4.3. Kann der Unterricht aufgrund von höherer Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer:in und Schüler:in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jeder Vertragspartner selbst.

5. Umfang der Leistung:

5.1. Der Unterricht wird in folgenden Bereichen erteilt:

• Musikalische Früherziehung (MFE)
• Musik und Bewegung (MuB)
• Instrumentenkarussell (IK)
• Einzel-/Gruppenunterricht im instrumentalen oder vokalen Hauptfach in den Genres Klassik und Jazz/Rock/Pop.
• Ergänzungsfächer (Ensemblespiel, Musiktheorie, Improvisation, Chor, Kurse)
• Studienvorbereitende Ausbildung

5.2. Der i.d.R. einmal wöchentlich stattfindende Hauptfachunterricht (Instrumental- oder Vokalunterricht) wird i.d.R. als Einzelunterricht zu 30min / 45min/ 60min oder als Gruppenunterricht zu 30min / 45min zu 2-4 Teilnehmenden erteilt, die Ergänzungsfächer in Ensembles oder Klassen. Der MFE-Unterricht findet in Gruppen ab 6 Kindern zu je 45 Minuten statt. Wird die Regelteilnehmendenzahl einer Gruppe unterschritten, kann die Musikschule die Gruppe neu zusammenstellen oder die Entgelte durch Änderung der Unterrichtsform neu festlegen.

5.3. Bei wöchentlichem Unterricht hat die Schülerin/der Schüler Anspruch auf 36 Unterrichtseinheiten im Schuljahr. Bei 14-tägigem Unterricht halbiert sich der Anspruch auf 18 Unterrichtseinheiten im Schuljahr.

6. Unterrichtsausfall:

6.1. Unterrichtsstunden, die die Schülerin/der Schüler versäumt, gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt. Unterrichtsabsagen oder Änderungswünsche seitens der Schülerin/des Schülers sind spätestens eine Woche im Voraus bekannt zu geben.
6.2. Fällt ein Hauptfachunterricht, für den Entgelt entrichtet wurde, durch Krankheit oder dienstliche Verhinderung der Lehrkraft innerhalb eines Fälligkeitszeitraumes aus und es besteht seitens der MBS keine Möglichkeit, diese ausfallenden Stunden nachzuholen und werden die 36 Schuljahresstunden nicht erreicht, so werden die Entgelte auf schriftlichen Antrag zum Schuljahresende anteilmäßig dem Schülerinnen- bzw. Schülerkonto gutgeschrieben. Der in Absprachen mit der MBS gewählte Termin für eine nachzuholende Unterrichtseinheit ist für die Schülerin/den Schüler bindend und gilt auch bei Nichteinhaltung als erteilt. Im Bereich musikalische Früherziehung (im Folgenden abgekürzt als MFE) ist das Nachholen von Unterrichtsstunden aus didaktischen und technischen Gründen nicht möglich.
6.3. Kurse, Workshops oder Seminare sind auf begrenzte Dauer angelegt. Sie werden durch separate Ausschreibungen mit individuellen Entgelten und individuellen Laufzeiten angeboten. Alle Entgelte werden vor Projektbeginn für die gesamte Laufzeit fällig. Unbeschadet der Teilnahmedauer erstreckt sich die Entgeltpflicht über die gesamte Dauer der Veranstaltung. Erfolgt keine Abmeldung in einem kürzeren Zeitraum als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, so können die vereinbarten Entgelte nicht erstattet werden.

7. Unterrichtsaufnahme:

7.1. Die Aufnahme des Unterrichts erfolgt nur durch schriftlichen Antrag an die MBS unter Verwendung eines entsprechenden Formblattes (Schülerinnen-/Schülervertrag und Einverständniserklärungen). Ein Recht auf Aufnahme in die MBS besteht nicht.
7.2. Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zum Unterricht beginnt die Entgeltpflicht mit der Wahrnehmung der ersten Unterrichtsstunde.

8. Probezeit/Laufzeit/Kündigung:

8.1. Der Unterrichtsvertrag im Instrumental,- und Vokalunterricht sowie der MFE wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
8.2. Es gelten für alle Fächer die ersten 4 Wochen nach Unterrichtsbeginn als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden.
8.3. Verträge können zweimal jährlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate vor Beginn des nächsten Schulhalbjahres. Die Kündigung hat somit spätestens bis 30. November für die Kündigung zum 1. Februar und spätestens bis 30. Juni für die Kündigung zum 1.September zu erfolgen.
8.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
8.5. Die Kündigung bedarf der Textform.

9. Unterrichtsjahr und –zeit:

9.1. Das Schuljahr beginnt i.d.R. am 1. September und endet i.d.R. am 31. August des folgenden Jahres.
9.2. Es gilt die Ferien- und Feiertagsregelungen des Landes Berlin (Holzmarkt) und des Landes Brandenburg (Zeuthen).

10. Unterrichtsgebühr:

10.1. Die zu zahlenden Unterrichtsgebühren (Entgelte) richten sich nach der Entgeltordnung. Die Entgeltordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser AGB. Änderungen der Entgeltordnung werden unverzüglich mitgeteilt, mit der Bitte, der Entgeltänderung zuzustimmen. Wird der Entgeltänderung nicht binnen eines Monats zugestimmt, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
10.2. Alle im Kernbereich zu entrichtende Entgelte sind Monatsentgelte und werden zu Beginn des Monats im Voraus fällig. Alle im Kernbereich Projekte zu entrichtende Entgelte sind Projektbezogen und spätestens 8 Tage nach der Anmeldung zur Teilnahme an einer Projektveranstaltung zu entrichten.

11. Zahlungsmodalitäten:

11.1. Alle Entgelte werden jeweils bis zum 5. des Monats, in jedem Fall vor Erteilung der ersten Unterrichtseinheit, per Lastschriftverfahren vom Konto der/des Zahlungspflichtigen abgebucht.
11.2. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die MBS berechtigt, die ihr hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere der Bankgebühren –
abzubuchen oder geltend zu machen.

12. Ermäßigungen:

Geschwisterkinder zahlen 10% weniger Unterrichtsentgelt.

13. Aufsicht

Eine Aufsicht der Schülerin/des Schülers durch die Lehrkräfte besteht nur während des Unterrichts in den dafür vorgesehenen Unterrichtsbereichen.

14. Haftung:

14.1. Die MBS haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14.2. Für eingebrachte Sachen sowie für Fahrzeuge, die auf dem Gelände abgestellt sind, haftet die MBS nicht. Dies gilt ebenso bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Sachen, Wertsachen oder Instrumenten und Leihinstrumenten jeglicher Art.
14.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche der Schülerin/des Schülers und deren/dessen gesetzlichen Vertretungspersonen aufgrund des Produkthaftungsgesetztes. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von der MBS und ihren Lehrkräften zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens der Schülerin/des Schülers und deren/dessen gesetzlichen Vertretungspersonen.

15. Unterrichtsmaterial/Unterrichtsräume:

Die Schülerin/Der Schüler verpflichtet sich, die Unterrichtsräume sowie das zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial pfleglich zu behandeln und diese nach Beendigung der Ausbildung oder des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Der MBS durch die Schülerin/den Schüler entstandene Schäden sind unverzüglich zu ersetzen. Die gesetzliche Vertretungsperson verpflichtet sich, diese Aufforderung der Schülerin/dem Schüler zur Kenntnis zu geben.

16. Nebenabreden:

Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich getroffen und von der MBS ausdrücklich in Textform bestätigt werden.

17. Rechtswahl:

Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Schülerin/dem Schüler sowie seinen gesetzlichen Vertretungspersonen und der MBS unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts (CISG).

18. Inkrafttreten:

Diese AGB treten ab 1. August 2022 in Kraft.

19. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen/Änderungsvorbehalt:

Die MBS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unverzüglich mitgeteilt.

20. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder ihrer Änderungen bzw. Ergänzungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.