Download Hygienekonzept Musikschule Berliner Stadtmusikanten Stand 05.2021
Hygienekonzept Musikschule Berliner Stadtmusikanten Stand 05/2021
Schnelltests und Dokumentation
- Alle Schüler:innen sind verpflichtet, vor jeder Unterrichtsstunde eine Testbescheinigung, die nicht älter als 24 Stunden ist, bei der Lehrkraft vorzuzeigen (ausgestellt durch Testzentrum, Schule, Kita, Eltern oder Schüler (falls volljährig))
- Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Testpflicht gegen Nachweis (Impfausweis oder ärztliches Attest)
- Alle Lehrer:innen sind verpflichtet, zweimal in der Woche einen Schnelltest durchzuführen, möglichst am Unterrichtstag.
- Es besteht eine Dokumentationspflicht der anwesenden Schüler*innen durch die Lehrkraft (Anwesenheitsmodul bei MSV Plus)
- Grundsätzlich werden Schüler:innen mit Erkältungssymptomen gebeten, zu Hause zu bleiben. Bei nur leichter Erkrankung besteht in Absprache mit der Lehrkraft die Möglichkeit des online-Unterrichts.
Büroraum, Flur, Eingangsbereich
- Alle Lehrer:innen, weitere Mitarbeiter, Raumnutzer und Besucher tragen beim Betreten des Holzmarktgeländes, im Treppenhaus und innerhalb der Musikschule eine FFP2 Maske
- Kinder werden bitte draußen von ihren Eltern verabschiedet.
- Der Aufenthalt im Musikschulgebäude ist nur für den Unterricht gestattet.
- Alle Schüler:innen tragen innerhalb der Musikschule eine FFP2 Maske (unter 14 Jahren medizinische Maske zulässig).
- Es wird ein Abstand von 1,5 – 2 m gewahrt.
- Flächen wie Tischoberfläche des Bürobereichs, Fenstergriffe, Eingangstürklinke etc. werden je nach Bedarf und Benutzung von Büromitarbeitern und Lehrer:innen desinfiziert, spätestens bei Beendigung der Arbeit.
- Die Büromitarbeiter sorgen für ausreichend Desinfektionsmittel und Papiertücher im Eingangsbereich und in jedem Unterrichtsraum.
Unterrichtsräume
- Der Fachlehrer kümmert sich um regelmäßige Desinfektion von Flächen wie Türklinke, Fenstergriffe, Notenständer, Instrumentenständer, Tischoberfläche und Stühle.
- Der Fachlehrer bleibt im Gespräch mit seinen Schülern bzw. deren Eltern über die Schutzmaßnahmen und hält sich an getroffene Absprachen und verändert diese ggf. im Sinne der Eltern / Schüler und zu seinem eigenen Schutz.
Instrumentalunterricht allgemein
- Einzelunterricht ist unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen (Abstand, Maske, Händewaschen, Lüften, Desinfizieren) erlaubt.
- Jeder Schüler benutzt ausschließlich sein eigenes Instrument (Bläser, Streicher, Gitarre etc.).
- Auf Körperkontakt z.B. für Korrekturen der Haltung wird verzichtet.
- Nach jeder Unterrichtseinheit wird der Raum für mindestens 3 Minuten bei geöffneter Tür und geöffnetem Fenster gelüftet.
- Der nächste Schüler betritt den Raum erst, wenn der vorherige Schüler ihn verlassen hat und ausreichend gelüftet wurde.
- Der Lehrer hält sich in der Zeit des Lüftens möglichst nicht im Unterrichtsraum auf.
Klavierunterricht
- Alle Schüler:innen waschen sich vor dem Unterricht die Hände.
- Der Lehrer desinfiziert nach jeder Unterrichtsstunde die verwendeten Flächen wie Tasten u.a. Oberflächen am Klavier.
- Auf vierhändiges Spiel muss verzichtet werden, um den Abstand zu wahren.
- Im Unterrichtsraum steht ein zweites Instrument für die Lehrkraft zur Verfügung.
Gesangsunterricht
- Es muss auf ausreichendes und häufiges Lüften geachtet werden, möglichst alle 30 Minuten für mindestens 5 Minuten mit geöffnetem Fenster und geöffneter Tür.
- Es soll beim Singen ein Mindestabstand von 2 m zu zueinander eingehalten werden. Beim Singen hinter einer Trennwand darf sich der angegebene Abstand um 1 m verringern.
- Die Gruppengröße muss dementsprechend angepasst werden. Je größer die Gruppe, desto häufiger und länger muss gelüftet werden.
Unterricht auf Blasinstrumenten
- Der Unterricht auf Blasinstrumenten ist im Einzelunterricht erlaubt. Es muss auf genügend Abstand (mind. 2 m) geachtet werden. Zum Spielen darf die Maske abgenommen werden. Zum Schutz soll eine Trennwand aufgestellt werden.